Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, schränken die gesetzlichen Rechte des Endabnehmers unserer Geräte bei Mängeln nicht ein. Diese Rechte kann der Endabnehmer unbeschadet unserer Garantie unentgeltlich in Anspruch nehmen. Zusätzlich leisten wir gegenüber dem Endabnehmer für unsere Geräte Garantie gemäß den nachstehenden Bedingungen:

1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-8) Mängel an unseren Geräten, die nachweislich auf einem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt (Ausnahmen siehe Punkt 2).

2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen. Ebenfalls ausgenommen sind Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen. Auf austauschbare Akkus der „Power for All“ Geräte gewähren wir, obwohl es sich um Verschleißteile im vorgenannten Sinn handelt, 12 Monate Garantie. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst bei geringfügigen Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, sowie bei Schäden oder Defekten aufgrund von chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein aufgrund von anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht haushaltsübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und dadurch ein Defekt verursacht wird.

3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile am Gerät nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden (Nachbesserung). Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

4. Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder nach unserem Ermessen fehlgeschlagen ist, wird innerhalb der oben genannten Garantiezeit kostenfrei gleichwertiger Ersatz aus dem lokalen Geräteportfolio geliefert. Das ersetzte Gerät geht in unser Eigentum über.

5. Rechte aus dieser Garantie kann der Endabnehmer geltend machen, indem er unserem Werkskundendienst den Mangel meldet. Hierfür stehen dem Endabnehmer z.B. folgende Kanäle zur Verfügung: Telefon, E-Mail oder online Terminbuchungsportal auf der jeweiligen Marken-Webseite. Die jeweiligen Kontaktdaten kann der Endabnehmer dem Heft „Servicekontakte“ entnehmen. Zudem ist der Rechnungsbeleg mit Lieferdatum oder wenigstens mit dem Kaufdatum vorzulegen. Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können, und für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer nächstgelegenen Kundendienststelle oder unserem Vertragskundendienst zu übergeben oder zuzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für stationär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden.

6. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.

7. Weitergehende oder andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Endabnehmer aus dieser Garantie nicht zu.

8. Diese Garantiebedingungen gelten für Geräte, die in Österreich gekauft und betrieben werden. Werden Geräte in ein anderes Land der EU/der EFTA verbracht („Zielland“) und dort betrieben, die die technischen Voraussetzungen (z.B. Spannung, Frequenz, Gasarten, etc.) für das Zielland aufweisen und die für die jeweiligen Umweltbedingungen geeignet sind, gelten die Garantiebedingungen des Ziellandes, soweit wir in diesem Land ein Kundendienstnetz haben. Diese können Sie bei der Landesvertretung des Ziellandes anfordern. Bei Verbringung in Länder außerhalb der EU/der EFTA erlischt die Garantie.

9. Beachten Sie unser weiteres Kundendienstangebot: Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner zur Verfügung.

Stand: Januar 2022

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