Constructa Garantieverlängerung um 3 Jahre

1 Geltungsbereich

1.1 Garantiegeber ist die BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH, 1100 Wien, Quellenstraße 2A („BSH“ oder „CONSTRUCTA“). Wenn die Garantieverlängerung im Internet unter www.constructa.com/at, im Call Center, im Service Shop des BSH-Werkskundendienstes oder direkt bei einem der Techniker der BSH anlässlich einer Reparatur erworben wurde, ist eine zusätzliche Registrierung nicht erforderlich.

1.2 Die Garantieverlängerung gilt nur für das im Garantiezertifikat genannte Gerät und kann nicht auf andere Geräte übertragen werden.

1.3 Die Garantieverlängerung gilt nur für in Österreich gekaufte und genutzte CONSTRUCTA Haushaltsgroßgeräte folgender Produktgruppen: Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Gefrierschränke, Kühl-Gefrierkombination, Herde, (Dampf-) Backöfen, Dampfgarer, Kochfelder, Kochstellen, Dunstabzugshauben, Mikrowellen und Wärmeschubladen. Für andere Hausgeräte, u.a. Kaffeevollautomaten kann die Garantieverlängerung nicht abgeschlossen werden.

1.4 Leistungen aus der Garantieverlängerung können nur gegen Vorlage des gültigen Garantiezertifikats und des Originalbelegs (mit Kauf- und/oder Lieferdatum) in Anspruch genommen werden.

2 Leistungsumfang

2.1 CONSTRUCTA behebt während der Dauer der Garantieverlängerung an dem im Garantiezertifikat genannten Gerät unentgeltlich über seinen Werkskundendienst oder einen von CONSTRUCTA ausgewählten Service-Partner Material- und/oder Herstellungsfehler, wenn sie der „BSH“ unverzüglich nach Feststellung und innerhalb der Dauer der Garantieverlängerung angezeigt werden.

2.2 Die Garantieleistung erfolgt durch Instandsetzung, d.h. Reparatur oder Teiletausch nach Wahl der BSH. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich oder technisch unmöglich, liefert und montiert BSH ein technisch gleichwertiges Gerät im Austausch gegen das defekte Gerät. Ersetzte Teile sowie ausgetauschte Geräte gehen in das Eigentum der BSH über.

2.3 Liegt kein Garantiefall vor, werden dem Auftraggeber die Kosten für Reparaturen und andere erbrachte Leistungen (z.B. Kosten für Anfahrt und Überprüfung) nach den geltenden Tarifen (einzusehen im Bereich „Service" unter www.constructa.com/at in Rechnung gestellt. Weist der Auftraggeber nach, dass er aufgrund der konkreten Umstände nicht erkennen konnte, dass kein Garantieanspruch bestand, verzichtet BSH auf die Kostenerstattung.

2.4 Herstellergarantie und Garantieverlängerung lassen Gewährleistungsrechte des Käufers aus dem Kaufvertrag über das Gerät gegenüber dem Verkäufer (Händler) unberührt.

3 Laufzeit und Übertragbarkeit

3.1 Mit der Garantieverlängerung übernimmt BSH direkt im Anschluss an die von BSH gewährte 2-jährige Herstellergarantie die unter Ziffer 2 genannten Leistungen für einen Zeitraum von 3 Jahren.

3.2 Erbrachte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantielaufzeit, noch setzen sie eine neue in Gang, und zwar weder für die reparierten oder ausgetauschten Teile bzw. Geräte noch für die anderen Teile.

3.3 Wird das Gerät im Rahmen einer Garantieleistung ausgetauscht, so verliert das ursprünglich ausgestellte Garantiezertifikat seine Gültigkeit. Für das neue Gerät wird ein neues Garantiezertifikat über die Restlaufzeit der Garantieverlängerung ausgestellt.

3.4 Bei Übertragung des Eigentums an dem Gerät kann das gerätebezogene Garantiezertifikat auf den neuen Eigentümer übertragen werden. In diesem Fall ist durch den bisherigen Eigentümer eine Übertragung des gerätebezogenen Garantiezertifikats beim BSH Werkskundendienst

zu beantragen.

4 Ausschlüsse und Wegfall der Garantieleistungen

Der Leistungsumfang der Garantieverlängerung erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile (z.B. Glas, Kunststoff, Glühlampen, etc.) oder geringfügige, nicht gebrauchsrelevante Abweichungen. Ferner sind Transportschäden sowie Schäden aufgrund natürlichen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Pflege und Reinigung, Nichtbeachtung der Bedienungs- und Montagehinweise, nicht haushaltsüblicher Nutzung oder Schäden aufgrund durch den Garantienehmer oder Dritte vorgenommener Veränderungen oder Reparaturen nicht von der Garantieverlängerung umfasst.

5 Haftung

Weitergehende oder andere Ansprüche – insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden – werden durch diesen Vertrag nicht begründet.

6 Datenschutz

Ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers wird BSH personenbezogene Daten ausschließlich zu Zwecken der Auftragsbearbeitung sowie zur möglichen Garantieabwicklung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.

7 Abwicklung eines Garantiefalls

7.1 Im Garantiefall wenden Sie sich bitte direkt an den BSH Werkskundendienst

Zur Erleichterung der Auftragsabwicklung benötigen wir die Angaben auf dem Typenschild Ihres Gerätes (E-Nr., FD-Nr.), die Sie Ihrem Garantiezertifikat entnehmen können. Weiterführende Informationen zum Typenschild und dessen Platzierung am Gerät finden Sie im Internet unter www.constructa.com/at.

7.2 Bei Reparaturleistung halten Sie bitte das Garantiezertifikat sowie den Originalkaufbeleg des Geräts für den Techniker zur Verfügung.

7.3 Bei Abholung durch BSH oder durch von BSH autorisierte Logistikunternehmen fügen Sie den Versandpapieren bitte eine Kopie des Garantiezertifikats und des Kaufbelegs des Geräts bei.

8 Widerrufsbelehrung

Sie können den Vertrag über die Garantieverlängerung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Garantiezertifikats ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail, Fax, etc.) widerrufen.

Der Widerruf ist zu richten an:

garantieverlaengerung.at@constructa.com

oder an

Fax-Nr. +43 1 60 575 51212

oder an

BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH
Constructa Garantieverlängerung
Postfach 122
1101 Wien

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erhalten Sie alle Zahlungen, die Sie an die BSH in diesem Zusammenhang geleistet haben, unverzüglich, spätestens aber binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der BSH eingegangen ist, zurück. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es wird Ihnen in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt verrechnet.

Der Rücksendung sollte die Rechnung bzw. das Zertifikat beiliegen.

Wien, Juni 2023
BSH Hausgeräte GmbH
Quellenstraße 2a
1100 Wien

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In der Gebrauchsanleitung erhältst du alle wichtigen Informationen zu deinem Constructa Hausgerät. Du kannst diese hier einfach und bequem herunterladen.